Laborreform 2018

Im April 2018 tritt eine bundesweite Laborreform in Kraft, die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen wurde.
Diese beinhaltet, dass die Vergütung für die Erbringung von Laborleistungen dahingehend verändert wird, dass diese Leistungen in der Konsequenz nicht mehr im gewohnten Umfang erbracht werden.
Es ist Wunsch der Politik, dass durch diese Maßnahme weniger Geld für Laboruntersuchungen ausgegeben wird, welches dann für andere ärztliche Leistungen zur Verfügung stünde.

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